Finanzierungsmöglichkeiten:
1. Grundversicherung - via ärztliche Anordnung:
Wünschen Sie eine Kostenübernahme durch die Grundversicherung, braucht es eine Anordnung Ihres Arztes/Ihrer Ärztin für die ersten 15 Stunden. Hier finden Sie, bzw. Ihr Arzt, Ihre Ärztin, das entsprechende Anordnungsformular. Bitte bringen Sie dieses Formular bei Beginn der Therapie mit. Weitere Infos finden Sie hier.
Anordnen dürfen Ärztinnen und Ärzte mit Fachtitel in Allgemeiner Innerer Medizin (häufig Hausärzte), Kinder- und Jugendmedizin, Psychiatrie und Psychotherapie, Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie, sowie Psychosomatischer und psychosozialer Medizin. Ich bin bei allen Kassen anerkannt. Bitte achten Sie auf die Bedingungen Ihres Versicherungsmodelles (Hausarzt, Tel-Med, HMO).
Soll die Psychotherapie über die Grundversicherung nach 30 Stunden fortgesetzt werden, braucht es eine Kostenzusage Ihrer Krankenkasse. Um diese zu beantragen, ist ein Gespräch mit einer Psychiaterin, einem Psychiater notwendig ("psychiatrische Fallbeurteilung") sowie das Einverständnis Ihres Hausarztes.
2. Selbstzahler
Eine Einzelsitzung kostet sfr 160,-.
3. IV, Opferhilfe, Unfallversicherung
Besteht eine Kostengutsprache der Invalidenversicherung (IV) für eine Psychotherapie, dann werden die Kosten bis zum vollendeten 20. Lebensjahr von der IV übernommen.
Bei psychischen Problemen als Folge erlebter körperlicher oder psychischer Gewalt kann bei der Opferhilfe ein Antrag auf Kostenbeteiligung für die Psychotherapie gestellt werden.
Stehen die Symptome im Zusammenhang mit einem Unfall, werden die Kosten für die Behandlung teilweise oder ganz durch die Unfallversicherung übernommen.
Überblick Finanzierungsmöglichkeiten für Psychotherapie