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Praxis für Psychotherapie

Mag. Andrea Allgäuer

Eidg. anerkannte Psychotherapeutin

Psychotherapie Basel Andrea Allgäuer Psychologin Psychoanalyse Gemeinschaftspraxis Beratung Supervision psychoanalytische Psychotherapie Beratung Supervision Burn-out Depression Angst Schlaf Mobbing Coaching

Mögliche Finanzierungen einer Psychotherapie:

1. Abrechnung über die Grundversicherung - Anordnungsmodell:

Wünschen Sie eine Kostenübernahme durch die Grundversicherung, braucht es eine Anordnung Ihres Arztes/Ihrer Ärztin für die ersten 15 Stunden. Hier finden Sie, bzw. Ihr Arzt, Ihre Ärztin, das entsprechende Anordnungsformular. Bitte bringen Sie dieses Formular bei Beginn der Therapie mit. Weitere Infos finden Sie hier.

 

Anordnen dürfen Ärztinnen und Ärzte mit Fachtitel in Allgemeiner Innerer Medizin (häufig Hausärzte), Kinder- und Jugendmedizin, Psychiatrie und Psychotherapie, Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie, sowie Psychosomatischer und psychosozialer Medizin. Ich bin bei allen Kassen anerkannt. Bitte achten Sie darauf, dass bei manchen Versicherungsmodellen zusätzliche Bedingungen der Krankenkassen (Tel-Med, HMO) erfüllt werden müssen. Wenn Sie im Hausarztmodell versichert sind, müssen Sie immer zuerst Ihren Hausarzt kontaktieren. 

Soll die Psychotherapie über die Grundversicherung nach 30 Stunden fortgesetzt werden, braucht es eine Kostenzusage Ihrer Krankenkasse. Um diese zu erhalten, ist die Einschätzung einer Psychiaterin, eines Psychiaters notwendig ("psychiatrische Fallbeurteilung"). Bitte besprechen Sie mit Ihrem Zuweiser (Hausarzt, UPK Basel, Psychiatrie BL, etc.) Möglichkeiten der Übernahme der psychiatrischen Fallbeurteilung.

Infos für anordnende ÄrztInnen und Ärzte zum Anordnungsmodell und Ablauf.

2. Selbstzahler

 

Eine Einzelsitzung kostet sfr 160,-. 

3. Zusatzversicherungen: Mit dem Wechsel zum Anordnungsmodell gestalten viele Versicherer die psychologischen Leistungen in ihren Zusatzversicherungen neu. Aktuell ist durch meine Abrechnung in der Grundversicherung die Kostenübernahme durch Zusatzversicherungen häufig ausgeschlossen. Die Kassen planen und entwickeln zur Zeit aber neue Angebote wie z.B. psychologische Beratung oder Coaching für ihren Leistungskatalog. Bitte erkundigen Sie sich bei Ihrer Zusatzversicherung. Weitere Infos hier.

 

Besteht eine Kostengutsprache der Invalidenversicherung (IV) für eine Psychotherapie, dann werden die Kosten bis zum vollendeten 20. Lebensjahr von der IV übernommen. 

 

Bei psychischen Problemen als Folge erlebter körperlicher oder psychischer Gewalt kann bei der Opferhilfe ein Antrag auf Kostenbeteiligung für die Psychotherapie gestellt werden. Die Opferhilfe unterstützt Sie beim Beantragen dieser "längerfristigen Hilfen", wie z.B. einer Psychotherapie oder JuristInnen.

 

Stehen die Symptome im Zusammenhang mit einem Unfall, werden die Kosten für die Behandlung teilweise oder ganz durch die Unfallversicherung übernommen.

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